Staatliche Beihilfen/ EU-Fördermittel
Erhalten Unternehmen staatliche Mittel, etwa in Form von Zuschüssen, Garantien oder Vergünstigungen, stellt sich die Frage, ob nach europäischem Recht eine verbotene staatliche Beihilfe vorliegt. Die Kanzlei bietet sowohl die Prüfung der Vereinbarkeit staatlicher Maßnahmen mit dem europäischen Beihilfenrecht an, als auch die Vorbereitung der Anmeldung von Beihilfemaßnahmen durch Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission, die Beratung und Unterstützung von Beschwerdeführern und Beihilfeempfängern sowie die Vertretung vor der Europäischen Kommission und Gerichten. Wir beraten Sie auch im Zusammenhang mit EU-Fördermitteln.