Fusions­kontrolle und Investitions­prüfung

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Fusionskontrolle und Investitionsprüfung

In der deutschen und europäischen Fusionskontrolle sind wir nicht nur sehr erfahren, wir machen sie auch außerordentlich gerne. Das Ziel ist eine schnelle und unkomplizierte Freigabe. Wir beraten Sie auf dem Weg dorthin. Geht es um die Freigabefähigkeit einer bestimmten Transaktion, erstellen wir Machbarkeitsanalysen. Im Bereich der Fusionskontrolle bietet die Kanzlei die Prüfung internationaler Anmeldepflichten und die Koordinierung von Fusionskontrollanmeldungen in anderen Ländern an („multijurisdictional filings“). Im Bedarfsfall steht hierfür ein Netzwerk befreundeter Kanzleien im Ausland zur Verfügung. 

Zum Beratungsspektrum gehört auch die Due Diligence im Kartellrecht sowie die kartellrechtliche Vertragsberatung im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen.

Wir beraten und vertreten Unternehmen auch im Zusammenhang mit Investitionsprüfungen nach der Außenwirtschaftsverordnung.

Köln