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Wir prüfen Verträge auf ihre Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht und bieten bei kartellrechtlichen Bedenken Verbesserungs- und Änderungsvorschläge an. Dies gilt für Vertriebsverträge ebenso wie beispielsweise für Lizenzverträge, F&E-Kooperationen, Einkaufs- oder Arbeitsgemeinschaften. 

Zum Angebot gehört die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen wie etwa dem selektiven Vertrieb, vertikalen Preisbindungen, Ausschließlichkeitsbindungen oder Plattformverboten. 

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