Neben der Beratung und Vertretung im europäischen Kartell- und Beihilfenrecht bietet die Kanzlei auch die Unterstützung in allen anderen Bereichen des allgemeinen EU-Rechts an, einschließlich der Beratung und Vertretung zu Fragen der Warenverkehrs-, Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit.